Neu - Verlängerung der Maßnahmen bis Mitte Februar 2021
Aktuelle Corona-Maßnahmen für Sachsen
Lockdown bis 7. Februar 2021 verlängert
Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 8. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: In Sachsen darf ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.
Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht auch vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 7. Februar 2021 weiter geschlossen bleiben.
https://www.coronavirus.sachsen.de/index.html
Notbetreuung wird angeboten.
---> Unsere Öffnungszeit bei Notbetreuung ist von 7 bis 16 Uhr.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08-Anlage3.pdf
Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Internetseiten des Landes Sachsen, dem Landkreis und der Stadt Freital.
Hinweise: Eltern können die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit inklusive der Arbeitgeberbestätigung bis 15. Dezember 2020 den Einrichtungen zur Notbetreuung nachreichen.
Die Corona Hygieneregeln in unserer Kita sind weiterhin einzuhalten:
- Zutritt nur für Erziehungsberechtigte (einzeln)
- Mund- und Nasenbedeckung ab Betreten und bis zum Verlassen des Grundstücks
- Folienhandschuhe ab Eingangstor zum Garten bis nach Verlassen des Grundstücks ( werden gestellt)
- Abstand halten
Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten.
Die Gesundheitsbestätigung ist Voraussetzung für die Betreuung in der Kita und der Erzieherin oder dem Erzieher täglich zu übergeben.
Das Formular ist als PDF hinterlegt bzw. auf den Seiten des Landes Sachsen zu bekommen.
Wir danken allen Eltern und Großeltern, die sich konsequent daran halten. Nachlässige gefährden andere Menschen und müssen mit der Auflösung des Betreuungsvertrages rechnen.